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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werkkurse in der Holzklasse (AGB´s)


§ 1 Geltungsbereich
Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
"Holzklasse Berlin"
Geschäftsführer: Antonia Schumann
Stubenrauchstr. 73
12161 Berlin

Telefon: 0172 32 32 508
E-Mail: info@holzklasse.berlin
Steuernummer:  18/526/00087

(nachfolgend nur „Holzklasse“ genannt).

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Holzklasse und seinen Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Kaufs jeweils gültigen Fassung.
(3) Diese AGB kann unter http://www.holzklasse.berlin/agb/ heruntergeladen werden.

§ 2 Leistungen der Holzklasse
(1) Die Holzklasse Berlin bietet regelmäßig oder anlassbezogen (z.B. Kindergeburtstage) Holzwerkseminare („Holzkurse“ / „Kurse“) an, in denen Kindern unter Anleitung von Kursleitern das Werken mit Holz beigebracht werden soll. Die Kinder stellen in den Kursen individuelle Werkstücke her, die sie nach dem Kurs behalten dürfen.
(2) Die Holzklasse stellt eine Werkbank sowie die für den jeweiligen Kurs erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung.
(3) Die Kursleiter unterstützen die Kinder beim Werken mit Fachwissen.

§ 3 Vertragsschluss, Rücktrittsrecht
(1) Der Vertrag über die Teilnahme an einem Holzkurs kommt zwischen der Holzklasse und dem Kunden zustande, der den Kurs zugunsten des Kursteilnehmers gebucht hat.
(2) Die Buchung eines Kurses kann mündlich, schriftlich, über das Onlineportal oder per E-Mail erfolgen.
(3) Durch Buchung eines Kurses bietet der Kunde der Holzklasse verbindlich den Abschluss eines Vertrages über den betreffenden Kurs auf Grundlage dieser Bedingungen und aller ergänzender Angaben in der Buchungsgrundlage an, soweit diese dem Kunden vorliegen.
(4) Das Angebot gilt als angenommen, wenn die Holzklasse dem Kunden gegenüber die Buchung bestätigt. Hierdurch kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande und die vereinbarte Kursgebühr wird fällig.
(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an einem Kurs entsteht erst mit Zahlung der Kursgebühr.
(6) Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung des Kurses auf einen anderen Termin.
(7) Der Kunde kann vor Kursbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung (per Post oder E-Mail) vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn, wird der gesamte Kurspreis zurückerstattet. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr erhoben und sofort fällig. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers werden 90% der Kursgebühr berechnet und sofort fällig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Holzklasse. Der Kunde hat jeweils die Möglichkeit nachzuweisen, dass durch seinen Rücktritt tatsächlich kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

(8) Möglicherweise bestehende gesetzliche Widerrufs- und/oder Rücktrittsrechte des Kunden bleiben von hier getroffenen Regelungen unberührt.

§ 4 Kursgebühr, Zahlung, Verzug
(1) Die Kursgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Sie umfasst auch die Kosten für die erforderlichen Materialien und für die Benutzung der Werkzeuge sowie der Werkbank für die Zeit des Kurses.
(2) Die Kursgebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Kurses zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Bei Buchung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Kursgebühr sofort zu entrichten.
(3) Wird die Kursgebühr nicht rechtzeitig entrichtet, behält sich die Holzklasse das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
(4) Die Bezahlung ist per Vorkasse, Bankeinzug, Paypal oder vor Ort in Bar möglich.
(5) Ab Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Befindet sich der Kunde nach einer entsprechenden Mahnung mit einer Zahlung seit mehr als 30 Tagen in Verzug, so werden ab der zweiten Zahlungsaufforderung Kosten in Höhe von jeweils 5,00 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein einer geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Kursort
(1) Die Kurse finden in den Geschäftsräumen der Holzklasse in Berlin Friedenau statt.
(2) Über Ausnahmen entscheiden die Kursleiter in Absprache mit den Kursteilnehmern bzw. deren Sorgeberechtigten.

§ 6 Kursablauf, Kursleitung
(1) An einem Kurs können bis zu 10 Personen teilnehmen.
(2) Die Kursleitung erfolgt bei einer Kursgröße von bis zu 6 Teilnehmern durch einen, bei größeren Gruppen durch zwei Kursleiter.
(3) Vor Beginn des Kurses erteilen der/die Kursleiter die konkret erforderlichen Sicherheitshinweise, erläutern den Umgang mit Werkmaterialien und Werkzeug, sowie hinsichtlich des allgemeinen Verhaltens an der Werkbank.
(4) Die Werkzeuge mit denen die Kursteilnehmer arbeiten umfassen in der Regel:
- Schraubzwinge, Schraubstock
- Hammer und Nägel
- Schraubenzieher und Schrauben
- Feinsäge, Laubsäge
- Schleifpapier, Feile, Raspel
- Handbohrmaschine und Vorbohrer
- Kneifzange und Kombizange


§ 7 Mitwirkung der Kursteilnehmer
(1) Für die Teilnahme an einem Kurs ist es unbedingt erforderlich, dass die Teilnehmer den Anweisungen der Kursleiter Folge leisten. Widersetzt sich ein Kursteilnehmer wiederholt den Anweisungen der Kursleiter oder verhält sich ein Teilnehmer in einer Weise, welche den Erfolg des Kurses für die übrigen Kursteilnehmer gefährdet, insbesondere durch gefährliches Verhalten im Umgang mit Werkzeugen oder Materialien, kann der Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden.
(2) Bei Ausschluss eines Teilnehmers findet keine Rückerstattung der Kursgebühr statt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Fertigstellung des Werkstücks.

§ 8 Kursausfall
(1) Die Werkkiste behält sich das Recht vor einen Kurs abzusagen, etwa wenn einer der vorgesehenen Kursleiter verhindert ist oder nicht genügend Teilnehmer gefunden werden können. Der Kunde wird hierüber so rechtzeitig wie möglich informiert.
(2) Im Falle einer Absage durch die Holzklasse wird in der Regel ein Ersatztermin angeboten. Kann kein passender Ersatztermin gefunden werden, so haben beide Parteien das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

§ 9 Haftung, Versicherung
(1) Die Haftung der Holzklasse ist beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, wie etwa Kleidungsstücke und Wertgegenstände.
(2) Ferner haftet die Holzklasse bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögens-schäden nur für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut („Kardinalspflichten“). In diesem Fall haftet die Werkkiste jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1 und 2) gelten auch in Bezug auf eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen der Holzklasse.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1, 2 und 3) gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts oder im Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln.
(5) Die Kursteilnehmer sind durch die Holzklasse nicht gegen Unfall und/oder Beschädigung oder Verlust von mitgebrachter Sachen versichert. Die Gewährleistung eines entsprechenden Versicherungsschutzes obliegt jeweils dem Kunden bzw. den Personensorgeberechtigten des Teilnehmers.

§ 10 Sonstiges
(1) Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz-buches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien, dass der ausschließliche Gerichts-stand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis Berlin sein soll.
(3) Bei Unwirksamkeit einer der zuvor genannten Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, es sei denn es ist anzu-nehmen, dass eine der Vertragsparteien den Vertrag ohne den unwirksamen Teil nicht geschlossen hätte.

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